SPD und Grüne wollen Verfassung ändern

SPD und Grüne möchten die Rechte der Kommunen und Bürger in der Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen stärken und haben daher eine Änderung beantragt.

 

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung (Landtagsdrucksache 17/3005) sowohl die Individualverfassungsbeschwerde als auch die Kommunalverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung festschreiben.

Bisher ist Artikel 75 der Landesverfassung, der die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes von Nordrhein-Westfalen regelt, wesentlich enger gefasst als Artikel 93 des Grundgesetzes, der die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts festschreibt. Auf Bundesebene sind Kommunalverfassungsbeschwerden und Individualverfassungsbeschwerden in der Verfassung verankert, auf Landesebene bisher nicht.

Es bleibt abzuwarten, ob die derzeitige Mehrheit im Landtag von CDU und FDP der von den Oppositionsparteien SPD und Grünen beantragten Verfassungsänderung zustimmen wird.

Im Rahmen der Landtagsanhörung haben die kommunalen Spitzenverbände die vorgeschlagene Verankerung der Kommunalverfassungsbeschwerde in der Landesverfassung begrüßt und keine durchgreifenden Bedenken bzgl. der Individualverfassungsbeschwerde geäußert. Die Universität Bielefeld hat in einem Rechtsgutachten für den Landtag die Verfassungsänderung befürwortet.

Über den Stand des aktuellen Gesetzgebungsverfahren kann man sich im Internet auf der Homepage des Landtages informieren (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetzgebung/Aktuell/01_Aktuelle_Gesetzgebungsverfahren/index.jsp )

 

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