Wird die Bahnhofstraße Gemeindestraße?

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Gemeinde Steinhagen prüfen derzeit, ob die Bahnhofstraße zwischen B 68 und Brockhagener Straße demnächst zu einer Gemeindestraße herabgestuft werden kann. Am 7. November hat sich der Rat mit dem Thema befaßt.

Die Bahnhofstraße ist in diesem Teilbereich derzeit noch eine Landstraße (L 791). Straßenbaulastträger ist somit das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Landesbetrieb NRW, Regionalniederlassung Bielefeld. "In einem ersten Anhörungstermin auf Verwaltungsebene am 20. September habe ich deutlich gemacht, dass sich die Gemeinde die Übernahme der Straßenbaulast im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zur Bewertung vorhandener Mängel und deren Ausgleich grundsätzlich vorstellen kann", so Bürgermeister Klaus Besser.

Nach übereinstimmender Auffassung des Landes und der Gemeinde hat die Bahnhofstraße keine überregionale Verkehrsbedeutung mehr, sondern dient vielmehr ganz überwiegend dem innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr.

"Die Umstufung in eine Gemeindestraße hat für die Gemeinde Vor- und Nachteile. Vorteilhaft ist die mögliche Mittelbewilligung bei Straßenbaumaßnahmen wie dem geplanten Kreisverkehr an der Brockhagener Straße nach dem Entflechtungsgesetz, die leichtere Anordnung von Querungshilfen im Bereich des Dorfteiches und des unterstützten Wohnens als Teil des Handlungskonzeptes Ortskern, aber auch die Anbindung von Geschäften und Wohnhäusern an die Straße. Außerdem müßte auch der Bereich zwischen B 68 und Bahnlinie eigentlich als geschlossene Ortschaft wie an der Bielefelder Straße ausgewiesen werden", so Klaus Besser. Die Gemeinde könnte auch ohne Zustimmung des Landes über die Gestaltung des Kreisverkehrs an der Patthorster Straße/Brückhof entscheiden "Nachteilig sind natürlich die Kosten für die Straßenunterhaltung, den Winterdienst und die Oberflächenentwässerung. Trotzdem glaube ich, dass die Vorteile eindeutig überwiegen."

Nur bei der erstmaligen Herstellung einer Straße kann die Gemeinde von den Anliegern Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erheben. Die Bahnhofstraße existiert aber bereits seit Jahrzehnten als voll ausgebaute Straße. Somit können keine Erschließungsbeiträge von den Anliegern erhoben werden. Da die Kosten für eine Sanierung vom Land übernommen werden müssten oder das Land die Straße selbst instandsetzt, gibt es anders als bei der Mühlenstraße auch keine rechtliche Grundlage für die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz durch die Gemeinde.

Der Bauausschuss hat am 25. Oktober einstimmig dem Rat empfohlen, den Bürgermeister mit weiteren Verhandlungen zu beauftragen. Der Rat ist dieser Empfehlung am 7. November ebenfalls einstimmig gefolgt. Somit wird die Gemeinde gegenüber dem Land offiziell Interesse an einer Abstufung der Straße bekunden. "Wir werden erneut mit dem Landesbetrieb und dem Landesverkehrsminister über die weiteren Modalitäten und einen finanziellen Ausgleich sowie den Zeitpunkt der Umstufung verhandeln, da Teile der Bahnhofstraße dringend sanierungsbedürftig sind."

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