Unklare Zuständigkeiten nach Gesetzesreform

Die Zuständigkeiten für die Umsetzung des mit der Reform des SGB II (Hartz IV) von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaketes sind nach wie vor unklar.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII (Grundsicherung), dem SGB VII (Wohngeld), dem Asylbewerbeleistungsgesetz und dem Bundeskindergeldgesetz (Kindergeldzuschlag) haben Anspruch auf die neue Leistung, für die aber völlig unterschiedliche Behörden zuständig sind. Leistungen nach dem SGB II gewähren die Jobcenter, Grundsicherung und Wohngeld bearbeiten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Auftrag des Kreises, für Asylberwerberleistungen sind sie originär zuständig und über Anträge auf Kindergeldzuschlag entscheiden die Kindergeldkassen bei der Agentur für Arbeit.

Eine Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelungen ist daher offenbar erst möglich, nachdem die Länder die Zuständigkeitsfragen geklärt haben. Dabei ist das Konnexitätsprinzip zu beachten (wer neue Aufgaben festlegt, muss diese auch bezahlen). Wegen des Verbots der Mischverwaltung von Bund und Ländern, das verfassungsrechtlich nur für den SGB II-Bereich gelockert ist, kann die Zuständigkeit für Kinder von Sozialhilfeempfängern (SGB XII), Wohngeldbeziehern, Kinderzuschlagsbeziehern und Asylbewerberleistungsempfängern nicht auf die Jobcenter übertragen werden.

Zum Asylbewerberleistungsrecht wird es zum Bildungs- und Teilhabepaket mittelfristig voraussichtlich noch eine Gesetzgebung auf Bundesebene geben, beim SGB XII sind die Kreise bzw. kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger unmittelbar zuständig und zum Wohngeld- sowie zum Kinderzuschlagsbereich bereitet das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW den Erlass einer Rechtsverordnung vor. Mit letzterer sollen die Kreise und kreisfreien Städte für zuständig erklärt werden, wobei die Ermächtigung für die Kreise zum Erlass von Satzungen zur Delegation der Aufgabendurchführung auf die kreisangehörigen Kommunen mit umfasst ist und die erforderlichen Konnexitätsregelungen zeitnah im Anschluss geregelt werden sollen.

"Für mich wird immer mehr deutlich, dass hier eine neue Sozialleistung mit einem ungeheuren bürokratischen Aufwand eingeführt wird. So dauert es Monate, bis die Hilfe wirklich bei den Bedürftigen ankommt und der Verwaltungsaufwand verschlingt bundesweit Millionen", so Bürgermeister Klaus Besser.

Wann und durch wen die ersten Leistungen an Steinhagener Familien bewilligt werden können ist somit zurzeit völlig offen. "Ob und wenn ja in welchem Umfang auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus Mehrarbeit zukommt und wer die eventuell zusätzlich anfallenden Personalkosten trägt können wir derzeit ebenfalls noch nicht abschätzen", so Klaus Besser.

Die Gewährung der Landeszuschüsse aus dem Programm "Kein Kind ohne warme Mahlzeit" ist bis zu einer endgültigen Regelung verlängert worden. "Somit werden in Steinhagen Kinder aus einkommensschwachen Familien wie bisher eine Ermäßigung beim Mittagessen in der Schule erhalten", so Klaus Besser.

Anträge werden von den Mitarbeitern im Rathaus trotz der unklaren Zuständigkeitsfragen entgegengenommen, können derzeit aber nicht bearbeitet werden. "Die Antragsannahme zählt zu unseren Pflichten nach § 22 der Gemeindeordnung", so Bürgermeister Klaus Besser. Danach sind die Gemeinden den Bürgerinnen und Bürgern bei Anträgen behilflich, auch wenn sie hierfür nicht zuständig sind. Anträge befinden sich als PDF-Dokumente daher auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.steinhagen.de .

Wann mit der Klärung der Zuständigkeitsfragen und damit mit der Bearbeitung der Anträge zu rechnen ist, ist völlig unklar.

"Das Bildungs- und Teilhabepaketes steckt im Bürokratie-Dschungel fest. Wenn nicht einmal die Kommunen rund drei Wochen nach Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt erklären können, wo und wie Anträge zu stellen sind und welche Unterlagen dazu erforderlich sind, wie kann man dann erwarten, dass bedürftige Eltern die entsprechenden Anträge stellen? Eine bloße Verlängerung der Antragsfrist reicht nicht aus, um die grundsätzlichen Probleme zu lösen. Das Verfahren hat sich als Hürde erwiesen und die Verwaltungskosten sind viel zu hoch, wenn jeder Cent individuell abgerechnet werden muss. Das Geld wäre in den Einrichtungen besser angelegt“, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der SPD Landtagsfraktion, Heike Gebhard, am 27. April 2011 in Düsseldorf.

Es sei zudem zu befürchten, dass CDU-Bundesministerin von der Leyen mit der von ihr geplanten Informationskampagne ein noch größeres Durcheinander schaffen werde. Gebhard: „Wir haben in Nordrhein-Westfalen jetzt mit den kommunalen Praktikern eine Arbeitshilfe erarbeitet, um zu einem landesweit einheitlichen und praktikablen Verfahren zu gelangen. Frau von der Leyen sollte diese Bemühungen nicht stören, damit wir endlich die Kinder von Langzeitarbeitslosen, Geringverdienern und Wohngeldempfängern erreichen. Alles andere muss sich an diesem Ziel orientieren. Es wäre fatal, wenn der Bund die Eltern in NRW nun informieren will, ohne die hier gefundenen Regelungen zu berücksichtigen.“ 

Die SPD-Fraktionsvize ergänzte, dass die rot-grüne Koalition in Düsseldorf der Versuchung widerstanden habe, das Landesprogramm ‚Kein Kind ohne Mahlzeit‘ mit Hinweis auf die neue Bundesregelung zum 1. April zu beenden. „So ist trotz des Bundeschaos bis zum Ende dieses Schuljahres in Nordrhein-Westfalen das Mittagessen für bedürftige Kinder an unseren Ganztagsschulen gesichert“, betonte Gebhard anschließend.

Auf Landesebene wird derzeit über den Erlass einer Rechtsverordnung diskutiert, nach der bei Wohngeld- und Kindergeldzuschlagsempfängern die Kreise und kreisfreien Städte für die Leistungsgewährung zuständig sein sollen. Eine Delegationsmöglichkeit auf kreisangehörige Gemeinden wird vorgesehen. Das Landeskabinett hat sich Anfang Juni mit dem Entwurf befaßt. Mit einer Beratung in den zuständigen Gremien des Landtages wird Anfang Juli gerechnet. Die Verordnung soll Ende Juli/Anfang August in Kraft treten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.