Brandner und Brinkhaus stimmten gegen Laufzeitverlängerung

Die beiden heimischen Bundestagsabgeordneten Klaus Brandner (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) haben am 28.10.2010 in namentlicher Abstimmung im Deutschen Bundestag gegen die Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke gestimmt. Heiner Kamp (FDP) stimmte dafür.

Nachfolgend der Text von der Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Beratungen im Deutschen Bundestag am 28.10.2010:

"Die Abgeordneten beraten in zweiter und dritter Lesung über mehrere von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung vorgelegte Anträge und Gesetzentwürfe zur Energiepolitik (17/3049, 17/3050). Union und FDP sprechen sich darin unter anderem für eine Verlängerung der Restlaufzeiten von Atomkraftwerken aus (17/3051, 17/3052). Gleichzeitig soll durch die Einrichtung eines Energie- und Klimafonds der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden (17/3053, 17/3054). Nach zweistündiger Debatte wird über die Vorlagen abgestimmt. Mit der Verabschiedung des Energiekonzeptes wurden die Leitlinien für die nationale Energiepolitik bis in das Jahr 2050 vorgegeben. Diese leiten eine Energiewende und den Aufbruch in das Zeitalter der regenerativen Energien ein. Mit diesem Konzept wird Deutschland eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Die Realisierung der im Energiekonzept definierten Ziele sowie die Umsetzung der im Energiekonzept enthaltenen  Maßnahmen stellen die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele sicher und berücksichtigen gleichzeitig die Bedürfnisse der langfristigen Versorgungssicherheit, der Notwendigkeit zur Verringerung der Abhängigkeit vom Energieimporten und der Gewährleistung einer preiswürdigen Stromversorgung. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine Nutzung der Kernenergie als Brückentechnologie über den bisher gesetzlich vorgesehenen Umfang hinaus erforderlich, bis die Kernenergie verlässlich durch erneuerbare Energien ersetzt werden kann.

Die Laufzeit der 17 Kernkraftwerke in Deutschland wird deshalb durch entsprechende Erhöhung der zugewiesenen Elektrizitätsmengen um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Bei Kernkraftwerken mit Beginn des Leistungsbetriebs bis einschließlich 1980 wird die Laufzeit um 8 Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die für die Laufzeitverlängerung zusätzlich benötigten Elektrizitätsmengenerzeugungsrechte werden mit dem Gesetzentwurf den Kraftwerken zugeteilt.

Ziel der 12. Novelle des Atomgesetzes ist es, die Richtlinie 2009/71/EURATOM über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie dient der Schaffung eines europäischen Gemeinschaftsrahmens zur Aufrechterhaltung und zur Förderung der kontinuierlichen Verbesserung der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Die Verpflichtungen aus der Richtlinie werden - soweit sie nicht bereits geltendes innerstaatliches Recht darstellen - übernommen. Unabhängig von der Richtlinienumsetzung sieht der Gesetzentwurf vor, dass zur Erhöhung der Sicherheitsreserven und zur Gewährleistung einer möglichst hohen Sicherheit zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen in Kernkraftwerken verwirklicht werden.

Der neue Energie- und Klimafonds und das Kernbrennstoffsteuergesetz sind integraler Be­standteil des vom Bundeskabinett am 28. September 2010 beschlossenen Energiekonzepts. Aus dem neuen Sondervermögen werden die in dem Energiekonzept festgelegten zusätzlichen Programmmaßnahmen finanziert. Darüber hinaus soll mit der Einführung einer Kernbrennstoffsteuer ein Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts geleistet werden. Das Energiekonzept wird durch ein 10-Punkte-Sofortprogramm ergänzt. Dies umfasst 10 besonders vordringliche Maßnahmen, die bereits zum Ende des kommenden Jahres realisiert werden sollen. Beispielsweise wird die beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichtete Netzplattforum als permanentes Forum weiterentwickelt. Zudem werden wir eine Markttransparenzstelle für den Großhandel für Strom und Gas einrichten und damit den Wettbewerb stärken. Darüber hinaus wird ein 5 Mrd. Kreditprogramm „Offshore – Windenergie“ von der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerichtet und eine deutschlandweite Netzausbauplanung durchgeführt. Ferner wird das Contracting im Mietrecht erweitert und rechtlich einheitlich im gesamten Bundesgebiet geregelt."

Soweit das Zitat.

Nach dem Super-Gau in Japan wird jetzt über ein Moratorium und eine erneute Änderung des Atomgesetzes diskutiert. Das wäre dann die 13. Novelle des Atomgesetzes.

 

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