Gemeinden fordern Schadenersatz

Der Städte- und Gemeindebund NRW wird seine Mitgliedskommunen dabei unterstützen, ihre Forderungen gegenüber einem Kartell von Feuerwehrfahrzeug-Herstellern geltend zu machen.

Dies ergab eine Informationsveranstaltung des kommunalen Spitzenverbandes in Bad Sassendorf, an der rund 300 Vertreter von Kommunalverwaltungen und kommunalen Feuerwehren, darunter auch Vertreter aus Steinahgen, teilnahmen. „Es bestehen gute Chancen, von den Kartellanten Schadensersatz zu bekommen“, machte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW deutlich.

Wie unlängst bekannt wurde, hat das Bundeskartellamt gegenüber drei prominenten Herstellern von Feuerwehrfahrzeugen ein Bußgeld von 20,5 Mio. Euro verhängt. Diese haben den Bußgeldbescheid akzeptiert und damit eingestanden, seit 2001 im Wege eines Kartells Produktionsmengen und überhöhte Preise abgesprochen zu haben.

Die Gemeinde Steinhagen hat von sieben in den letzten Jahren beschafften Fahrzeugen zwei von diesen Herstellern bezogen. 

Teilweise hatten sich die Kartellanten bereits bei Vertragsschluss im Falle eines solchen unzulässigen Verhaltens zu einem pauschalierten Schadensersatz verpflichtet. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Geschädigten die Durchsetzung solcher Schadensersatzansprüche erleichtert. So steht für den Schadensersatzanspruch in diesem Fall das rechtswidrige Verhalten bereits fest.

Schließlich müssen die Kartellanten nach gängiger Rechtsprechung den Beweis erbringen, dass ihr Kartell keine Schäden bei den Städten und Gemeinden verursacht hat. Ihre bisherigen Erklärungen - so Schneider - reichten dafür aber nicht aus. Über die schätzbare Schadenshöhe wird aller Voraussicht nach ein Gutachten zu erstellen sein. „Allein im Hinblick auf die Wiederherstellung der Eignung für künftige Auftragsvergaben erwarten wir eine Kostenübernahme durch die Kartellanten - und selbstredend auch den Schadensausgleich“, stellte Schneider klar.

Der Verband hat im April 2011 mit den Kartellanten ein Gespräch über die weitere Sachverhaltsaufklärung und Schadenswiedergutmachung geführt - auch im Hinblick auf künftige Auftragsvergaben. Bis zum 15. Juni hatten die Firmen Zeit sich zu erklären, ansonsten drohten die Kommunen mit Schadenersatzklagen in Millionenhöhe. Inzwischen haben die Firmen angekündigt, die Forderungen der Kommunen zu akzeptieren. Jetzt soll ein unabhängiger Gutachter die Höhe der Schäden ermitteln.

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