Änderung der Gemeindeordnung geplant

Die Regierungsparteien im Landtag von Nordrhein-Westfalen planen bis zum Sommer eine Änderung der Gemeindeordnung. Die von CDU und FDP abgeschafften Stichwahlen bei der Landrats- und Bürgermeisterwahl sollen wieder eingeführt und die Rechte der Bürger gestärkt werden.

Unter dem Stichwort „Demokratiepaket“ planen die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen im ersten Halbjahr 2011, die Gemeindeordnung und das Kommunalwahlgesetz zu ändern.

Bei der Landrats- und Bürgermeisterwahl 2009 hatte die Abschaffung der Stichwahlen dazu geführt, dass in einigen Kommunen Bürgermeister mit weniger als ein Drittel der Wählerstimmen für sechs Jahre gewählt wurden. "Ein Beispiel ist das lippische Kalletal, wo bei einer Wahlbeteiligung von 64 % der CDU-Bewerber mit 32,7 % knapp vor dem SPD-Bewerber (32,2 %) und der UWG-Bewerberin (29,2 %) gewonnen hatte und noch immer Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit der Wahl geführt werden. Eine Neuwahl in Kalletal ist für den 20. März 2011 angesetzt", so Klaus Besser.

Mit Einführung der Stichwahl ist nur derjenige gewählt, der im ersten Wahlgang mehr als 50 % der Wählerstimmen erhält. Erreicht dies keiner, gibt es nach 14 Tagen eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl im ersten Wahlgang. "Der Gewählte muss also in jedem Fall mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen. Dies stärkt ihn für das Amt auch bei schwierigen Entscheidungen."

Zu dem "Demokratiepaket" zählen darüber hinaus neue Vorschriften, dass Bürgermeister und Landräte durch die Bürgerschaft auch im Wege des Bürgerbegehrens abgewählt werden können, wobei dieses von mindestens 1/3 der Wahlberechtigten unterstützt werden muss. Bisher ist ein Antrag des Rates mit 2/3 Mehrheit notwendig. An dieser Hürde war zum Beispiel ein Abwahlverfahren gegen den Duisburger Oberbürgermeister 2010 gescheitert.

Die Rats- bzw. Kreistagswahl soll wieder mit der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten zusammengelegt werden. Zu welchem Zeitpunkt die Zusammenlegung erfolgen soll, ist noch nicht entschieden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht in die laufende Wahlzeit eingegriffen werden wird. Die Wahlzeit der Räte und Kreistage endet 2014, die der meisten Hauptverwaltungsbeamten 2015. Eine Zusammenführung ist daher erst wieder um 2020 möglich.

Die Hürden beim Bürgerbegehren/Bürgerentscheid sollen abgebaut werden. Für den Bürgerentscheid wird ein gestaffeltes Quorum von 10, 15 und 20 % für Kommunen über 100.000/über 50.000/bis 50.000 Einwohnern eingeführt. Der Kostendeckungsvorschlag soll so gefasst werden, dass Bürgerbegehren an diesem Merkmal nicht mehr scheitern können. Des Weiteren sollen die Ausschlusstatbestände des § 26 Abs. 5 GO NRW reduziert werden. Der Ausschlusstatbestand des § 26 Abs. 5 Nr. 6 GO bezüglich der Bauleitplanung wird neu gefasst werden.

Der Gesetzentwurf wird zurzeit in Düsseldorf erarbeitet.

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