Verfassungsgericht stoppt Nachtragshaushalt

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 18. Januar eine einstweilige Anordnung erlassen, der es der Landesregierung bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts untersagt, den vom Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt auszuführen.

Vom Gericht wurde der Landesregierung aufgegeben, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren von einem Abschluss der Kassenbücher für das Jahr 2010 abzusehen und bis dahin keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen. Termin im Hauptsacheverfahren ist für den 15.02.1010 anberaumt worden.

Offenbar wollen die Richter die von der Oppostion vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken bis dahin eingehender prüfen und sich die Argumente am 15. Februar anhören.

Da der Nachtragshaushalt auch erhebliche Nachzahlungen an die Kommunen vorsah, kommt es auch dabei zumindest zu zeitlichen Verzögerungen. Für Steinhagen war eine Nachzahlung bei der Investitionspauschale für 2010 geplant. "Für uns sind die Auswirkungen nicht so schwerwiegend, andere Kommunen mit schlechterer Finanzausstattung und Liquidität sind allerdings wesentlich stärker betroffen", so Klaus Besser. 

Auswirkungen ergeben sich allerdings auch für die Finanzierung des Ausbaus von Kindertagesstättenplätzen für unter dreijährige Kinder, für die Mittel im Nachtragshaushalt bereitgestellt waren. "Hier hoffte insbesondere die Evangelische Kirchengemeinde Steinhagen auf zusätzliche Zuschüsse für den Umbau der Kindertagesstätten Waldbad und Arche Noah. Ob dies somit zeitnah realisierbar ist, bleibt ungewiss", so Klaus Besser.

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