Streit zwischen Land und Kommunen

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen streiten nach wie vor über die Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit.  Die Landschaftsverbände, Kreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden sind der Auffassung, dass sie zu hohe Solidarbeiträge gezahlt haben. Dagegen habe sich das Land seit 2006 seiner Verantwortung weitestgehend entzogen und ungenügend an den Lasten der Deutschen Einheit beteiligt. Einzelne Kommunen bilanzieren inzwischen die offenen Forderungen gegenüber dem Land in ihren Eröffnungsbilanzen oder planen Nachzahlungsbeträge 2010 als Erträge im Haushalt ein.

Im Dezember 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof in Münster einer Verfassungsbeschwerde von über 20 Kommunen, darunter auch Steinhagen, teilweise entsprochen. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung von einer Überzahlung zu Lasten der Kommunen und zugunsten des Landes von 460 Mio. € allein für das streitige Jahr 2006 aus.
Dieses Urteil hat dazu geführt, dass die Landesregierung ein Gutachten des Leipziger Professors Lenk in Auftrag gegeben hat, das im Ergebnis die notwendigen Nachzahlungen des Landes Landes bestreitet. Dagegen haben die kommunalen Spitzenverbände ein Gutachten bei Frau Prof. Dr. Färber, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, in Auftrag gegeben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Überzahlungen der Kommunen seit 2006 1,8 Milliarden Euro betragen.

Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Innenministerium führten zu keiner Einigung. Alle drei kommunalen Spitzenverbände sind einheitlich der Auffassung, dass der von Frau Prof. Dr. Färber festgestellte Betrag richtig ermittelt und vom Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen zu erstatten ist.

Das Land hat als Vorauszahlung 2007 bereits 650 Mio. Euro an die Kommunen gezahlt. Es verbleibt somit ein Überzahlungsvolumen von 1,150 Mrd. Euro. "Erstattungen würden uns vor allem helfen, das schwierige Jahr 2010 zu überbrücken. Einmal würden wir direkt Mittel in Höhe von mehreren 100.000 Euro erhalten, zum anderen aber auch von Nachzahlungen an den Kreis und den Landschaftsverband indirekt durch Senkung der Kreisumlage und Landschaftsverbandsumlage profitieren," so Klaus Besser.

Außerdem muss eine Regelung für die Zukunft, also bis 2019 gefunden werden, da so lange noch Solidarbeiträge zu zahlen sind. Klaus Besser hofft auf eine Regelung noch vor der Landtagswahl im Mai. Die Landesregierung wird nach dem Beschluss des Landeskabinetts vom 17.11.2009 ein "Einheitslastenabrechnungsgesetz" in den Landtag einbringen.
"Zur Not werden die Gemeinden das Land erneut verklagen müssen", gibt sich Klaus Besser entschlossen, für das Geld für Steinhagen zu kämpfen.