SPD Antrag im Hauptausschuss abgelehnt

Am 23. April 2009 wurde im Hauptausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Klaus Besser über zwei Anträge der SPD-Fraktion beraten. Nach lebhafter Diskussion wurde der Antrag, über die Energiepreise demnächst in öffentlicher Ratssitzung zu entscheiden, lediglich von den vier SPD-Fraktionsmitgliedern, dem Mitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und dem Bürgermeister unterstützt. Die anderen 9 Ausschussmitglieder lehnten den Antrag ab. Über die Energiepreise in Steinhagen wird somit auch zukünftig in nichtöffentlicher Sitzung des Aufsichtsrates der Gemeindewerke entschieden.

Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass über Energiepreisänderungen wie bis 2004 üblich demnächst wieder in öffentlicher Ratssitzung entschieden wird. Seit 2005 trifft der Aufsichtsrat der Gemeindewerke Steinhagen die Entscheidungen hinter verschlossenen Türen. "Die Verbraucher brauchen Transparenz bei der Festsetzung der Energiepreise", so Fraktionsvorsitzende Sabine Godejohann. Bürgermeister Klaus Besser hatte bereits bei seiner Nominierung für die Bürgermeisterwahl im Februar die Forderung nach öffentlichen Beratungen erhoben. Die Bürgerinnen und Bürger müßten nachvollziehen können, wer für und wer gegen Preiserhöhungen sei und welche Gründe es für eine Entscheidung gebe. Auslöser war ein Streit über die Gaspreiserhöhungen per 01.01.2009. Die SPD-Fraktion hatte öffentlich erklärt, dass sie gegen die Erhöhung gestimmt habe und war dafür wegen einer angeblichen Verletzung der Verschwiegenheitspflichten vom Landrat nach einer Beschwerde der CDU-Fraktion gerügt worden.

Im zweiten Antrag wurde ein Handlungskonzept für eine attraktive Ortsmitte (Markt- und Kirchplatz) gefordert, das aufbauend auf den vorhandenen Daten und der Rahmenplanung Grundlage für die Beantragung von Landes- und Bundesmitteln zur Städtebauförderung sein soll. Hierfür sei eine enge Zusammenarbeit und Kooperation sowie die Unterstützung aller Akteure wie Einzelhändler, Grundstückseigentümer, Verwaltung und Politik notwendig. Das Konzept solle von einem kompetenten Büro erstellt werden.

Dieser Antrag wurde nach kontroversen Beratungen auf Vorschlag des Bürgermeisters zunächst zurückgestellt. Es soll jetzt interfraktionell mit der Verwaltung geprüft werden, welche Maßnahmen der 2006 mit breiter Bürgerbeteiligung aufgestellten Rahmenplanung ohne Städtebaufördermittel umgesetzt werden können. Dem Bürgermeister war es wichtig, die Tür für eine ggf. notwendige spätere Antragstellung nicht zuzuschlagen. Er appellierte an den Ausschuss, sich zumindest die Option auf Landes- und Bundesmittel offen zu halten, um diese dann gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beantragen zu können. Voraussetzung für eine Antragstellung in Nordrhein-Westfalen ist ein integriertes Entwicklungskonzept. Die Förderrichtlinien stehen zum Download bereit auf den Seiten des Ministeriums für Bauen und Verkehr unter www.mbv.nrw.de

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