Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. März 2009 den Lückenschluss der A 44 zwischen Ratingen und Velbert im Rheinland vorerst gestoppt. Es wies zwar 9 von 10 erhobenen Klagen zurück, gab jedoch einem Landwirt recht, der Ausgleichsflächen für das Projekt zur Verfügung stellen sollte. Hier seien im Planfeststellungsverfahren Fehler gemacht worden, die es jetzt zu heilen gelte.
Landesverkehrsminister Lutz Lienenkämper (CDU) erklärte, dass sich das Projekt dadurch nicht verzögere. Den einen Fehler werde man schnellstmöglich heilen. Grundsätzlich sei der geplante Lückenschluss vom Gericht bestätigt worden.Wann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die beiden gegen den Lückenschluss der A 33 in Steinhagen anhängigen Klagen entscheiden wird steht zur Zeit noch nicht fest.
Weitere Informationen im Internet finden Sie unter www.bundesverwaltungsgericht.de .