Wahlcomputer oder Stimmzettel

Am 3. März 2009 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit der Wahlcomputer, wie sie seit mehreren Jahren auch in der Gemeinde Steinhagen im Einsatz sind - BVerfG.

In dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren rügen Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl, unter anderem, weil anders als bei der öffentlichen Auszählung von Stimmzetteln kein Nachprüfen des Speichermoduls durch den Wahlvorstand und Wählerinnen und Wähler möglich ist. Gegebenenfalls müssen die vorhandenen Wahlcomputer nach dem Richterspruch nachgerüstet werden. Im ungünstigsten Fall müßte bei den 2009 anstehenden Wahlen bundesweit wieder mit Stimmzetteln gewählt werden, was erfahrungsgemäß die Zahl der ungültigen Stimmen erhöht und zusätzliche Kosten verursacht.

In Nordrhein-Westfalen verfügen zahlreiche Kommunen über Wahlcomputer, u. a. Herford, Dortmund und Köln.

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