Haupt- und Finanzausschuss ersetzt Ratssitzung

Die Mitglieder des Rates haben einer Ausnahmeregelung in der Gemeindeordnung mit einer Mehrheit von 2/3 ihrer Mitglieder zugestimmt, dass am 13. Mai 2020 statt der Ratssitzung eine Haupt- und Finanzausschusssitzung stattfindet. Der Ausschuss hat in dieser Sitzung die Befugnisse des Rates.

Die Tagesordnung ist wie üblich auf der Homepage der Gemeinde (www.steinhagen.de ) veröffentlicht und die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses wurden über das Ratsinformationssystem eingeladen. Die Sitzung ist öffentlich und findet unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln im Ratssaal statt. Die Sitzung wird von Bürgermeister Klaus Besser geleitet. Sie beginnt um 17.30 Uhr.

Damit nutzt die Gemeinde Steinhagen eine Möglichkeit, die der Landesgesetzgeber neu geschaffen hat, um im Falle einer Pandemie den Zusammentritt des gesamten Rates zu vermeiden und damit das Infektionsrisiko zu vermindern. Trotzdem bleiben die Gremien handlungsfähig. Im Haupt- und Finanzausschuss ist zum Beispiel eine Vertretung im Falle von Krankheit oder Quarantäne möglich. Im Rat gibt es derartige Vertretungsregelungen nicht. Außerdem werden Entscheidungen auf einer breiteren Basis getroffen, als zum Beispiel bei Dringlichkeitsentscheidungen, die der Bürgermeister oder die Allgemeine Vertreterin mit einem einzigen Ratsmitglied treffen könnte.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat für die Sitzung am 13. Mai 2020 die gleichen Befugnisse wie der Rat. Ihm gehören nach der Gemeindeordnung nur Ratsmitglieder an, keine Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, der hier ebenso wie im Rat Stimmrecht hat.

Die nächste reguläre Ratssitzung ist für den 24. Juni 2020 geplant.

Inhaltlich wird es vor allem um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Krise auf den Haushalt der Gemeinde gehen. Der Kämmerer hat eine umfangreiche Liste von Maßnahmen und Projekten erarbeitet, die 2020 entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr umgesetzt werden sollen. Da der Rat die Budgethoheit besitzt, ist die Verwaltung auf dessen Zustimmung angewiesen. So soll 2020 ein größeres Haushaltsdefizit durch zurückgehende Erträge und steigende Aufwendungen abgewendet werden. Die Vorberatungen dazu haben im Haupt- und Finanzausschuss am 29. April 2020 stattgefunden. Eine Haushaltssperre oder gar einen Nachtragshaushalt hält die Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für notwendig.

Außerdem stehen drei Anträge der SPD-Fraktion und ein Antrag der CDU-Fraktion auf der Tagesordnung. Hier ist allerdings mit einer Verweisung in die zuständigen Fachausschüsse (Bauausschuss bzw. Ordnungs- und Umweltausschuss) zu rechnen, die im Mai bzw. Juni tagen und sich dann inhaltlich mit den Fraktionsanträgen befassen werden.

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