Verfassungsgerichtshof verhandelte

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster hat am 26. Juli über eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Steinhagen und 71 anderer Kommunen gegen das Land NRW verhandelt.

Die beschwerdeführenden Städte und Gemeinden, darunter zahlreiche aus dem Kreis Gütersloh, sehen ihre Finanzhoheit durch die Einführung der Abundanzumlage in Nordrhein-Westfalen verletzt. Die auch als Solidaritätsumlage bezeichnete zusätzliche Abgabe wird von finanzstärkeren Kommunen erhoben, um Städte und Gemeinden zu unterstützen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Steinhagen muss so jährlich mehrere 100.000 Euro zusätzlich neben der Gewerbesteuerumlage und der Krankenhausinvestitionsumlage sowie der Beiträge zur Bewältigung der Einheitslasten an das Land abführen.

In dem rund dreistündigen Gerichtstermin wurden die verschiedenen Rechtsfragen von den Beteiligten mit den Richtern erörtert. Die Kommunen werden von einer renommierten Fachanwaltspraxis vertreten. Die Gerichtskosten werden geteilt. Eine mögliche Entscheidung des Gerichts wurde für den 30. August angekündigt.