Über 10 Mrd. Euro für Kommunen in NRW

Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände in NRW sollen 2017 einen Betrag von 10,746 Milliarden Euro vom Land erhalten. Das hat Landesinnenminsiter Ralf Jäger (SPD) jetzt angekündigt.

Jäger ist als Innenminister zugleich auch der für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zuständige Landesminister. Gegenüber dem Vorjahr wären das rund 177 Millionen Euro mehr und damit ein Rekordhoch.

Die Landesregierung hat die Eckpunkte für den Haushaltsplanentwurf 2017 und das Gemeindefinanzierungsgesetz 2017 festgelegt. „Wir bleiben für alle Kommunen ein verlässlicher Partner“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Die Kommunen könnten auf dieser Grundlage die eigenen Haushaltsplanungen beginnen.

"Das sind erfreuliche Nachrichten aus Düsseldorf. In Steinhagen haben wir ebenfalls bereits mit den Planungen für den Gemeindehaushalt 2017 begonnen, dessen Entwurf ich am 9. November 2016 dem Rat zu den weiteren Beratungen vorlegen werde", so Bürgermeister Klaus Besser. Am 6. Juli 2016 hatte der Rat mehrheitlich die Eckwerte für den Haushaltsplanentwurf 2017 der Gemeinde festgelegt.

Die Kommunalen Spitzenverbände können in den nächsten Wochen zu den von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkten Stellung nehmen. Anschließend wird die Landesregierung den eigentlichen Gesetzentwurf beschließen und dem Landtag zuleiten. „Das Geld wird innerhalb der kommunalen Familie gerecht verteilt“, betonte Jäger. Das Gesamtvolumen beruht auf den erwarteten Einnahmen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung für 2016. Der Finanzbetrag jeder einzelnen Kommune wird zum Jahresende feststehen.

Die wesentlichen Parameter für die Verteilung des Geldes sollen gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. „Wir bewegen uns damit auf dem Boden dessen, was der Verfassungsgerichtshof für das Land NRW in Münster zuletzt im Mai dieses Jahres als verfassungskonform bewertet hat“, erläuterte der Minister.

Zugleich kündigte Minister Jäger an, einen Hinweis des Verfassungsgerichtshofes aufzugreifen und einige Aspekte des kommunalen Finanzausgleichs erneut finanzwissenschaftlich überprüfen zu lassen. „Wir werden dies in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden tun. Es ist unser gemeinsames Interesse, dass der kommunale Finanzausgleich rechtssicher ausgestaltet bleibt“, so der Innenminister.

Weitere Informationen zum kommunalen Finanzausgleich finden Sie im Internet unter:

http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzausgleich.html

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