Kabinett beschliesst Entwurf des LEP

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 5. Juli 2016 den Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) beschlossen.

Nach einem mehrjährigen Planungs- und Beteiligungsverfahren wird somit der Entwurf nach der Sommerpause in die parlamentarischen Beratungen des Landtages eingebracht. Zunächst dürfte er im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk unter dem Vorsitz des heimischen Landtagsabgeordneten Georg Fortmeier (SPD) beraten werden. Nach der abschließenden Beratung im Ausschuss, ggf. nach einem Anhörungsverfahren, wird der Entwurf des Landesentwicklungsplans dann dem Landtagsplenum zugeleitet. Der LEP wird von der Landesregierung gemäß dem Landesplanungsgesetz mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen, ist also kein Gesetz im formellen Sinne.

"Gleichwohl ist der neue LEP dann Grundlage für die Überarbeitung des Regionalplans für Ostwestfalen-Lippe. Nach dem Inkrafttreten des LEP wird die Bezirksregierung Detmold das Änderungsverfahren einleiten. Hierauf haben wir uns mit unserem Gewerbeflächenkonzept bereits vorbereitet", so Bürgermeister Klaus Besser. Alle Kommunen im Kreis Gütersloh beteiligen sich an diesem sogenannten Gewerbeflächenmonitoring. "Ich rechne allerdings mit einem mehrjährigen Regionalplanänderungsverfahren", so Besser, der u. a. deshalb eine anlassbezogene Änderung, die wesentlich schneller möglich ist, zugunsten der Firma Wahl & Co. in Steinhagen befürwortet. Ob es zu einem solchen Änderungsantrag kommt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger am 18. September in Steinhagen im Rahmen eines Bürgerentscheids.

Unterdessen haben sich die Städte Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz auf eine gemeinsame gewerbliche Nachfolgenutzung des Flugplatzes Gütersloh verständigt. Hier soll ein interkommunales Gewerbegebiet entstehen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.