Am 1. Janaur 2019 ist in Nordrhein-Westfalen eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten, die zahlreiche neue Bauvorschriften beinhaltet und die Zuständigkeiten neu regelt.
So entscheidet seit Januar die Gemeinde Steinhagen über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bei nicht genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben. Bis 2018 lag diese Aufgabe landesweit bei den Unteren Bauaufsichtsbehörden, also beim Kreis Gütersloh.
Außerdem gibt es Neuregelungen zum barrierefreien Bauen und zu Stellplatzverpflichtungen. "Die Neuregelungen lösen für die Verwaltungsbehörden und Bauherren derzeit noch zahlreiche offene Fragen aus. Gesetzliche Unklarheiten und "redaktionelle Versehen" des Gesetzgebers sollen demnächst durch eine Neufassung der Landebauordnung geheilt werden. Außerdem wird das zuständige Landesministerium noch Verwaltungsvorschriften erlassen", so Bürgermeister Klaus Besser.
"Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt befassen sich derzeit mit den gesetzlichen Neuregelungen ebenso wie die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beim Bauordnungsamt des Kreises Gütersloh und es werden im Laufe des Jahres zahlreiche Vortrags- und Schulungsveranstaltungen angeboten, um mit der neuen Rechtslage sicher umzugehen", so Besser.