Verfassungsgericht sieht Verfassung verletzt

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen sieht in der vom Landtag 2013 beschlossenen Nichtanpassung der Beamtenbesoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung einen evidenten Verstoß gegen die Verfassung des Landes.

Dies hat der in Münster ansässige Gerichtshof am 1. Juli entschieden. Der Landtag ist jetzt verpflichtet, auch Beamte ab Besoldungsgruppe A 11 an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu beteiligen. Anderenfalls sei das in der Verfassung verankerte sogenannte Alimentationsprinzip evident verletzt.

Betroffen sind neben Beamten des Landes auch Beamte der Kommunen. "In Steinhagen haben wir aufgrund der eindeutigen Kommentierungen und bisherigen rechtlichen Stellungnahmen diese Entscheidung erwartet und vorsorglich beim Jahresabschluss 2013 eine Rückstellung gebildet, um jetzt fällig werdende Nachzahlungen ohne zusätzliche Belastung des laufenden Etats zu ermöglichen. Allerdings haben wir nur wenige Beamte unter unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die betroffen sind, so dass sich die finanziellen Belastungen für den Dienstherrn Gemeinde Steinhagen in Grenzen halten", so Bürgermeister Klaus Besser.

Auf Landesebene sieht dies anders aus. Nach ersten Schätzungen sind 80 % aller akitven und ehemaligen Beamtinnen und Beamten betroffen. Das Land muss daher einen Nachtragshaushaltsplan erlassen. Im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2013 hatte Landesfinanzminister  Dr. Norbert Walter-Borjans bei einer Veranstaltung im Steinhagener Ratssaal die Entscheidung des Landtages noch verteidigt. Vor dem Rathaus war es seinerzeit zu einer Demonstration betroffener Beamter gekommen.

Städte und Gemeinden in NRW begrüßen die Entscheidung zur Beamtenbesoldung, die der Verfassungsgerichtshof NRW am 1. Juli verkündet hat. Danach war die vom NRW-Landtag beschlossene Staffelung der Besoldungserhöhung - einschließlich einer Nullrunde für höhere Besoldungsgruppen - verfassungswidrig. "Es ist gut, dass in dieser Frage endlich Klarheit herrscht", machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, am 1. Juli in Düsseldorf deutlich. Mit der Entscheidung werde außerdem eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Denn bisher war vorgesehen, dass die Besoldungserhöhung nach der Einstufung der Beamten und Beamtinnen abgestuft wird - 5,6 Prozent bis A 10, zwei Prozent bei A 11 und A 12 sowie keine Erhöhung bei A 13 und
höher.

Nun sei der Gesetzgeber - Landesregierung und Landtag - gefordert, rasch ein Gesetz vorzulegen und unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben über die Anpassung der Bezüge zu entscheiden. Unbestritten sei die Notwendigkeit für das Land zu sparen und die Personalkosten zu begrenzen. Dies gelte auch für die Kommunen, so Schneider. Land und Kommunen seien auf die Motivation und auch eine erheblich überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft der Beamtinnen und Beamten angewiesen. Diese
Leistungsbereitschaft sei generell vorhanden. Allerdings erwarteten die Beamtinnen und Beamten die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bezüglich der Besoldung und Versorgung, die für alle Beamtinnen und Beamten gelten.

Die Besoldungsanpassung müsse auch im Blick behalten, dass die Arbeitsplätze in der Verwaltung in Bezug auf die Gehaltsentwicklung in der freien Wirtschaft attraktiv bleiben. "In manchen Sparten wie etwa dem technischen Bereich oder im IT-Bereich ist es heute schon schwierig, Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen", legte Schneider dar. Da die Regelungen der Beamtenbesoldung auch für die Kommunen gelten, sei auch mit Blick auf die Stadt- und Gemeindeverwaltungen Eile geboten. "Unsere
Kommunen, die heftig um die Haushaltskonsolidierung ringen, brauchen umgehend Planungssicherheit", so Schneider abschließend.

"Auch für unsere im Herbst anstehenden Haushaltsplanberatungen für 2015 wäre eine schnelle Entscheidung des Gesetzgebers wichtig", so Besser.

Der Landesfinanzminister hat inzwischen eine Haushaltssperre verhängt. "Ob dies auch Auswirkungen auf Zuweisungen an die Kommunen hat, kann ich derzeit noch nicht abschätzen. Neue Maßnahmen dürften aber 2014 nicht mehr durch das Land gefördert werden", so Bürgermeister Klaus Besser.