Land überweist fast 1,7 Mio. €

Passend zu Weihnachten erhält die Gemeinde Steinhagen noch fast 1,7 Mio. € aus der Landeskasse. "Wir rechnen am 20. Dezember mit dem Zahlungseingang", so Bürgermeister Klaus Besser.

Bei dem Betrag handelt es sich um die Erstattung von in den Jahren 2007 bis 2011 von der Gemeinde Steinhagen in den Fond Deutsche Einheit eingezahlten Beträgen. Nach zwei von vielen Kommunen, darunter Steinhagen, erfolgreich geführten Kommunalverfassungsbeschwerden gegen das Land vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster hat der Landtag Ende November das Einheitslastenabrechnungsgesetz beschlossen, dass jetzt von der Landesverwaltung umgesetzt wird. Die jährliche Abrechnung der Einheitslasten hatte es bereits vor 2006 gegeben, war dann aber von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit unter Ministerpräsident Rüttgers zu Lasten der Kommunen abgeschafft worden. "Eine verfassungswidrige Benachteiligung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen", urteilten die Verfassungsrichter in Münster zuletzt im Mai 2012.

Neben der Nachzahlung erhält die Gemeinde Steinhagen für 2012 einen Erstattungsbetrag in Höhe von 750.000 €, der im Haushalt 2014 als Ertrag eingeplant ist.

"Bei der jetzt eingehenden Zahlung handelt es sich um eine außerplanmäßige Einnahme, die letztlich unser Jahresergebnis 2013 verbessern wird. Wir werden das Jahr 2013 damit auf jeden Fall mit einem positiven Rechnungsergebnis und nicht mit einem Defizit abschließen. Wie hoch der Jahresüberschuss ausfällt, ergibt die Jahresrechnung 2013, die im Frühjahr 2014 von der Verwaltung aufgestellt und anschließend von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfungsbüro geprüft wird. Der Überschuss kann der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Damit sorgen wir vor, dass auch in finanziell schwierigeren Zeiten die Gemeinde ihr hohes Leistungsniveau halten kann, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belasten zu müssen" so Klaus Besser.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.