Anhörung im Landtag zu Gemeindefinanzen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird sich auf Antrag der FDP-Fraktion mit der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen befassen.

 

Die FDP-Fraktion hält eine wissenschaftliche Erhebung für notwendig, um die benötigte finanzielle Mindestausstattung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ermitteln zu können. Bisher gibt es keine derartigen flächendeckenden Untersuchungen. In Hessen hatte der Verfassungsgerichtshof das Fehlen einer derartigen Grundlage für Gesetzesvorhaben im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs jüngst gerügt.
Der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme die Initiative, da sie eine wertvolle Hilfe für die weitere Diskussion zwischen Land und Kommunen und die notwendigen Entscheidungen des Gesetzgebers zur Verteilung von Steuermitteln und Landeszuschüssen sein kann. "Auch für die vom Land geplante Abundanzumlage wäre eine solche Erhebung eine wichtige Grundlage. Der jetzt festgelegte Wert von 182 Mio. €, die finanzstarke Kommunen, darunter auch Steinhagen, ab 2014 jährlich zusätzlich an das Land abführen sollen, erscheint willkürlich festgesetzt und führt zu einer erheblichen Belastung der betroffenen Kommunen", so Klaus Besser.
Steinhagen soll ab 2014 zusätzlich zur Gewerbesteuerumlage und Krankenhausinvestionspauschale 1,76 Mio. € an das Land abführen. Die Anhörung im zuständigen Ausschuss des Landtages zur finanziellen Mindestausstattung der Kommunen ist für den 13. September terminiert.

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