Presseerklärung sorgt für Irritationen

Eine Presseerklärung von Innenminister Ralf Jäger vom 15. Juli 2013 zu verstärkten Maßnahmen der Kommunen zur Geschwindigkeitsüberwachung hat für Irritationen gesorgt.

Der Innenminister hatte flexiblere Geschwindigkeitskontrollen durch die Kommunen erlaubt. "Damit wird der Eindruck erweckt, als wären jetzt alle Kommunen für Geschwindigkeitskontrollen zuständig. Zuständig sind nach § 48 Abs. 3 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen aber nur die 30 Kreise, die Städteregion Aachen, die 23 kreisfreien Städte und große kreisangehörige Städte (ab 50.000 bzw. 60.000 Einwohner) wie zum Beispiel Gütersloh oder Paderborn. Anders als in anderen Bundesländern ist die Mehrzahl der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor nicht für die Überwachung der Geschwindigkeit, sondern nur für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig", stellt Bürgermeister Klaus Besser klar.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Steinhagen kann somit wie bisher keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen, sondern muss den Kreis und die Polizei bitten, tätig zu werden und Hinweise auf Raser und Gefahrenstellen an diese Behörden weitergeben. Eine Änderung der Zuständigkeit ist nur durch eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes (§ 48 Abs. 3) des Landes Nordrhein-Westfalen möglich.

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