Bundesrat für schnellere Integration

Nordrhein-Westfalen und zahlreiche andere Bundesländer haben eine Gesetzesinitiative gestartet, um Ausländer schneller integrieren zu können.

Der Gesetzentwurf zur Reform des Aufenthaltsrechts wurde jetzt unter der Drucksachen-Nummer 505/12 in die Länderkammer, den Bundesrat, eingebracht (siehe im Internet unter www.bundesrat.de ). Ausländer, die in Deutschland nur geduldet sind, sich aber gut integriert haben, sollen in Zukunft leichter und schneller eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können.

"Ich begrüße die geplante gesetzliche Neuregelung", so Bürgermeister Klaus Besser. "Auch in Steinhagen gibt es Fälle sogenannter Kettenduldungen, also immer nur kurzfristige häufig verlängerte Aufenthaltsduldungen, durch die Ausländerbehörde des Kreises, obwohl sich die Ausländer schon viele Jahre hier aufhalten, deutsch sprechen und erwerbstätig sind."

Der Gesetzentwurf, den der Bundesrat am 22. März beschlossen hat, sieht unter anderem vor, jugendliche oder heranwachsenden Ausländer, deren Aufenthalt nur geduldet wird, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit 4 Jahren in Deutschland aufhalten und die Schule erfolgreich besucht haben. Für Erwachsene wird ein achtjähriger Aufenthalt bei gleichzeitiger Integration gefordert.

"Ich finde es gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und des bereits eingesetzten Auszubildenden- und Fachkräftemangels wichtig, dass Ausländer schneller in Deutschland integriert werden, um hier zu arbeiten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und nicht von staatlichen Transferleistungen abhängig zu sein. Es gibt viele gute Beispiele einer gelungenen Integration, leider oft nach vielen Jahren der bloßen Duldung und ständiger Sorge um das Bleiberecht und die Arbeitserlaubnis", so Besser.

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