Rat bestätigt Auslaufen der Hauptschule

Der Rat hat mit 18 zu 14 Stimmen dem Auslaufen der Hauptschule zugestimmt. Die Bezirksregierung hatte den Beschluss aus schulorganisatorischen und schulrechtlichen Gründen für notwendig gehalten, da seit 2010 keine Zweizügigkeit mehr gegeben ist. 2011 konnte gar keine Eingangsklasse mehr gebildet werden.

Der Bürgermeister hatte auf Wunsch der CDU bei der Bezirksregierung angefragt, ob ein neues Anmeldeverfahren für die Hauptschule zum Schuljahresbeginn 2014/2015 möglich ist. Die Steinhagener CDU hält, anders als die Landespartei, am dreigliedrigen Schulsystem fest.

"Bereits am 22. Februar 2011 hatten die schulfachlichen Dezernenten der Bezirksregierung, Frau Tittel, Herr Höfer und Herr Naujack sowie Frau Kirchoff vom Schulamt des Kreises Gütersloh (Schulaufsicht der Hauptschulen) im Fachausschuss erklärt, dass die Hauptschule ab 2011 wegen unzureichender Anmeldezahlen auslaufen muss. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Schulaufsicht jetzt wieder einem Anmeldeverfahren zustimmt", so Bürgermeister Klaus Besser. Derzeit werden an der Hauptschule noch die Jahrgänge 7, 8, 9 und 10 mit 141 Kindern beschult. Ab kommenden Schuljahr sinkt die Schülerzahl in den Jahrgängen 8, 9 und 10 auf 108 ab.

"Weder rechtlich, pädagogisch noch praktisch ist eine Hauptschule führbar, die wohl dauerhaft einzügig wäre und mal dank über 18 Anmeldungen eine Eingangsklasse bilden kann und im nächsten Jahr vielleicht wieder nicht. Auch hier muss man den Elternwillen akzeptieren, dass die Hauptschule nicht mehr gewünscht wird." Auch die Hauptschule in Versmold hat für das Schuljahr 2013/2014 nicht genügend Anmeldungen und wird ebenfalls auslaufen. Als letzte Hauptschule im nördlichen Kreisgebiet bildet die Hauptschule Halle im Schuljahr 2013/2014 noch eine Eingangsklasse. Dort wurden von ihren Eltern noch 3 Kinder, die in Steinhagen eine Grundschule besucht haben, angemeldet.

Die Bezirksregierung Detmold hat in einer ausführlichen Stellungnahme deutlich gemacht, dass ein Auflösungsbeschluss aus formalrechtlichen Gründen vom Rat zu treffen ist, auch wenn eine Schule wegen unzureichender Anmeldezahlen ausläuft, weil die für einen geordneten Schulbetrieb nach dem Schulgesetz des Landes notwendige Mindestgröße der Eingangsklassen nicht erreicht wird. Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung an den Bürgermeister: "Aus § 81 Abs. 1 SchulG ergibt sich für den öffentlichen Schulträger die Verpflichtung, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Diesem Anspruch können Sie im vorliegenden Fall jedoch nur gerecht werden, indem Sie für die sich bereits faktisch im Abbau befindliche Hauptschule Steinhagen einen formellen Auflösungsbeschluss herbeiführen, um so weitere Anmeldeverfahren an einer Schule, die über keinen ordnungsgemäßen Schulbetrieb mehr verfügt - zu verhindern."

Am 15. Mai wurde im Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur erneut beraten. Die Verwaltung empfahl vor dem Hintergrund der eindeutigen Verfügung der Bezirksregierung, dem Rat die Auflösung der Steinhagener Hauptschule zu empfehlen. Mit acht Ja-Stimmen von SPD, Grünen und UWG gegen sechs Nein-Stimmen von CDU, FDP und BA/STU wurde dem Vorschlag mit knapper Mehrheit entsprochen. Der Rat ist der Beschlussempfehlung jetzt gegen die Stimmen von CDU, FDP und BA/STU, die ein Anmeldeverfahren für 2014 erzwingen wollten, gefolgt.

 

 

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