Der Kreis Gütersloh schafft fünf zusätzliche Sachbearbeiterstellen für die Bearbeitung des Betreuungsgeldes. Das hat der Kreistag Anfang März einmütig beschlossen.
Das vom Bund nach lebhafter und kontroverser Diskussion auf Drängen der CSU ab 1. August 2013 eingeführte Betreuungsgeld soll ein Anreiz für Eltern sein, ihr Kind nicht in einer Kindertagesstätte oder durch Tagesmütter betreuen zu lassen. Bleiben die Kinder zu Haus, erhalten die Eltern vom Staat einen finanziellen Zuschuss zusätzlich zum Kindergeld.
CDU, CSU und FDP haben das Gesetz gegen den heftigen Widerstand von SPD, Grünen und Linken im Deutschen Bundestag durchgesetzt. Ob das Betreuungsgeld eine sinnvolle familienpolitische und pädagogische Maßnahme ist bleibt umstritten. Es dient auch der Verminderung der Nachfrage nach Kindertagesstättenplätzen, die bundesweit nicht ausreichend zur Verfügung stehen, um den Rechtsanspruch von Eltern auf Betreuung erfüllen zu können. Ab 1. August 2013 haben Eltern auch für unter dreijährige Kinder einen Anspruch auf einen Kindertagesstättenplatz oder eine andere geeignete Betreuung (z.B. Tagespflege).
Für die Bearbeitung der Anträge auf Betreuungsgeld sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Beim Kreis Gütersloh werden daher fünf zusätzliche Sachbearbeiterstellen eingerichtet. "Allein der Personalaufwand im Kreis Gütersloh zur Verwaltung dieser neuen Sozialleistung dürfte damit jährlich rund 250.000 € betragen. Aus meiner Sicht hätte man das Geld besser in den dringend notwendigen weiteren Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten stecken sollen. Das Betreuungsgeld geht doch an der Lebenswirklichkeit vieler Familien, den Berufswünschen insbesondere der Frauen und den Anforderungen der Wirtschaft völlig vorbei", kritisiert Klaus Besser.