Frist zur Anmeldung von Osterfeuern abgelaufen

Die Frist zur Anmeldung von Osterfeuern ist nach der geltenden ordnungsbehördlichen Verordnung für Steinhagen am 18. März 2013 abgelaufen. Über Ostern wird es knapp 50 Nachbarschafts- und Brauchtumsfeuer in Steinhagen geben. Damit entspricht die Zahl in etwa der des Vorjahres.

Wie im Vorjahr wird das Ordnungsamt Kontrollen durchführen. Dabei kommen auch erstmals die neuen Außendienstmitarbeiter zum Einsatz. Der Rat hatte mit Verabschiedung des Stellenplans eine Planstelle für Kontrollen nach der ordnungsbehördlichen Verordnung bewilligt, die inzwischen mit drei Teilzeitkräften besetzt werden konnte.

In Steinhagen sind Osterfeuer anzeigepflichtig. Eine Genehmigung muss nicht beantragt werden. Es werden auch keine Gebühren erhoben. Bei Verstoß gegen die ordnungsbehördliche Verordnung droht jedoch ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

Alternativ bietet die Gemeinde zur Beseitigung von Strauchschnitt zusammen mit der Jugendfeuerwehr und den Pfadfindern am 23. März eine Strauchschnittsammelaktion an. Außerdem wird es wie in den Vorjahren durch die Freiwilligen Feuerwehren in Amshausen am Ostersamstag und in Brockhagen am Ostersonntag große öffentliche Osterfeuer geben.

"Insgesamt hoffen wir, dass sich die Luftverunreinigung durch die Osterfeuer so in Grenzen hält und trotzdem alle die möchten, ihren Spaß an der Brauchtumspflege haben", so Klaus Besser. Die Zahl der Osterfeuer war im Jahr 2012 gegenüber 2011 und den Vorjahren von über 100 auf unter 50 deutlich zurückgegangen.

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