Straßenbaumittel fehlen

Den Städten und Gemeinden fehlen ausreichende Mittel für die Straßenunterhaltung und den Straßenbau. Trotzdem werden die Mittel für die Finanzierung von Gemeindestraßen durch den Bund weiter gekürzt.

Bisher hat sich der Bund über das Gemeindeverkehrswegefinanzierungsgesetz, das später durch das Entflechtungsgesetz abgelöst wurde, an kommunalen Staßenbaumaßnahmen beteiligt. Das Entflechtungsgesetz läuft 2019 aus. Schon heute reichen die gekürzten Mittel nicht aus, um alle Maßnahmen zu finanzieren. "Im Regierungsbezirk Detmold werden 2013 voraussichtlich gar keine neuen Maßnahmen finanziert werden können. Davon ist auch die Gemeinde Steinhagen betroffen, die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz für die Neugestaltung des Knotenpunktes Raiffeisenstraße/Bahnhofstraße/Brockhagener Straße/Woerdener Straße mit einem Kreisverkehr beantragt hatte", so Bürgermeister Klaus Besser. "Zwar steht die abschließende Antwort aus Detmold noch aus, aber man hat uns wegen der gekürzten Bundesmittel praktisch keine Hoffnungen gemacht. Somit werden wir den Bau des Kreisverkehrs wohl oder übel aus eigenen Mitteln finanzieren müssen, wenn er denn 2013 fertig werden soll", so Besser.

Der Städte- und Gemeindebund hat in einer Presseerklärung vom 27. Februar 2013 auf dieses grundsätzliche Problem eindringlich hingewiesen: 

Schlaglöcher und Brückensperrungen zeigen täglich: Ohne kurzfristige und weitreichende Unterstützung von Bund und Land steht die kommunale Verkehrsinfrastruktur vor dem Zusammenbruch. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes (StGB) NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, in Düsseldorf deutlich: "Jeder Verkehr beginnt und endet auf Straßen der Städte und Gemeinden".

Zum Jahresbeginn 2013 hat die so genannte Daehre-Kommission die drastische Unterfinanzierung des kommunalen Straßennetzes offengelegt. Danach fehlen bundesweit jährlich rund 2,15 Milliarden Euro, um Straßen und Brücken zu sanieren und langfristig in gutem Zustand zu erhalten. Diese Analyse wird auch durch eine Umfrage des StGB NRW über die Brücken seiner 359 Mitgliedskommunen bestätigt. Danach ist rund ein Drittel der rund 15.000 Brücken schadhaft, was einen Reparaturbedarf von annähernd 500 Millionen Euro jährlich auslöst.

Daher müssten einerseits die bestehenden Bundeszahlungen für die kommunale Verkehrsinfrastruktur über das Jahr 2019 hinaus fortgeführt werden. "Letztlich brauchen wir aber deutlich höhere Beträge", erklärte Schneider. Ebenso sei die jährliche Neufestlegung der Summe nicht mehr zeitgemäß: "Erforderlich ist eine über mehrere Jahre verlässliche Finanzierung, denn unsere Städte und Gemeinden benötigen mittelfristig Planungssicherheit", so Schneider.

Insgesamt sei ein grundlegendes Umsteuern in der Straßenfinanzierung erforderlich. Hierfür - so Schneider - habe die Daehre-Kommission Finanzierungsvorschläge wie die derzeit diskutierte Fondslösung eingebracht, die weiter verfolgt werden sollten. Ein solcher Fonds sollte in ausgewogenem Verhältnis aus Steuermitteln und nutzungsbezogenen Entgelten gespeist werden. Aus kommunaler Sicht sei entscheidend, dass die Fondslösung eine verlässliche und ausreichende Finanzierung eröffne, die sich am festgestellten Bedarf orientiert. Zudem sei eine Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Straßen geboten. Damit würde dem Schadenspotenzial von Lkw auf kommunalen Straßen Rechnung getragen und der Diskussion um Mautausweichverkehr die Grundlage entzogen.

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